Klimaschutz erstmals völkerrechtlich verbindlich

Die Weltgemeinschaft hat in Paris ein Klimaabkommen beschlossen, das erstmals alle Staaten völkerrechtlich verbindlich zum Klimaschutz verpflichtet. Vertreterinnen und Vertreter von 195 Staaten haben beschlossen, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts sollen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als gleichzeitig zum Beispiel von Wäldern und Meeren wieder aufgenommen werden können.

Das bedeutet, dass möglichst schnell aus der Nutzung fossiler Energien wie Erdöl und Kohle ausgestiegen werden muss. Dazu muss die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen massiv vorangetrieben werden. Ab 2020 sollen die Vertragsstaaten alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan vorlegen, in dem sie neue, ehrgeizigere Ziele für die Eindämmung ihres Treibhausgasausstoßes festlegen.

Das Abkommen von Paris sorgt für mehr Klimagerechtigkeit: Die ausdrückliche Aufnahme des 1,5-Grad-Ziels unterstreicht, dass die Stimmen der verwundbarsten Länder gehört wurden. Ihnen wird mehr Unterstützung und Solidarität zugesichert. Die Mittel zur Klimafinanzierung werden weiter aufgestockt, um eine globale Wende zu einer emissionsarmen und klimasicheren Entwicklung zu erreichen.

Das Pariser Abkommen steht im Zeichen der Agenda 2030 und im Dienste der Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung, der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Menschenrechte im Allgemeinen. Ab April 2016 kann es unterzeichnet werden. Es tritt in Kraft, sobald es 55 Staaten, die zusammen für mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben​. Quelle: BMZ