Bedeutung der 2030-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesländer

Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) hat im Auftrag von NRW eine umfassende Studie
http://www.die-gdi.de/discussion-paper/article/universelle-verantwortung-die-bedeutung-der-2030-agenda-fuer-eine-nachhaltige-entwicklung-der-deutschen-bundeslaender/
zur Diskussion gestellt.

Die DIE-Studie empfiehlt den Bundesländern, sich auf Strategieänderungen in den Politikfeldern der „Big Five“ Klimawandel (SDG 13), Energie (SDG 7), nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion (SDG 12), Meeres- und Küstenschutz (SDG 14) und die Reduzierung von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern (SDG 10) zu konzentrieren, weil dort die größten Effekte erzielt werden können. Gleichzeitig sollten sie ihre entwicklungspolitische Inlandsarbeit auf die SDGs ausrichten und ihre Kooperation mit Entwicklungsländern dahingehend überprüfen. Innovative Impulse können erzielt werden, indem die Kooperation mit Schwellen- und Industrieländern bzw. europäischen Regionen ebenfalls in den Kontext der SDGs gestellt wird. Insgesamt müssen die Bundesländer eine Balance zwischen der selektiven Auswahl einzelner Ziele und dem Anspruch, allen Zielen gerecht zu werden, finden. Zudem ist nachhaltige Entwicklung immer „Chefsache“ und muss auf Länderebene in der Senats- oder Staatskanzlei verankert sein. Weiterhin erfordert die Umsetzung der 2030-Agenda eine verstärkte horizontale und vertikale Kohärenz zwischen allen Ebenen. Bund und Länder müssen ihre Koordination zu Themenfeldern, Zielen und Indikatoren der Nachhaltigkeitspolitik daher intensivieren.

Und: Verbessert werden kann die Erfüllung der Kriterien „klare budgetäre Prioritäten“ und „hochrangige institutionelle Verankerung“.