Nein zu Gewalt an Frauen!

Bundesregierung muss endlich internationales Abkommen gegen Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt ratifizieren

 

Der DGB Hamburg wird am 25. November um 13 Uhr Flagge zeigen und mit einer Fahnenhissung am Gewerkschaftshaus ein deutliches Zeichen für die Beendigung der Gewalt an Frauen setzen. Insbesondere Frauen erfahren in ihrem alltäglichen Leben Gewalt – auch am Arbeitsplatz. Der DGB fordert deshalb die Bundesregierung auf, die bereits 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgelegte Konvention gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz in nationales Recht umzusetzen. Die ILO-Konvention 190 ist ein historischer Meilenstein: Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und schließt geschlechtsspezifische Vorfälle explizit ein.

 

„Die Bundesregierung hat es sich per Koalitionsvertrag in ihr Pflichtenheft geschrieben, die Konvention ebenfalls zu ratifizieren – passiert ist nach einem Jahr Ampel-Koalition allerdings nichts. Damit sich die Arbeitsbedingungen wirklich verbessern und Frauen vor Übergriffen geschützt werden, ist die Ratifizierung und Umsetzung der ILO 190 in nationales Recht jetzt der entscheidende Schritt. Ganz konkret müssen sexuelle Belästigung, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz in den Arbeits- und Gesundheitsschutz integriert und die Mitbestimmungsrechte gestärkt werden", sagt die Vorsitzende des DGB Hamburg Tanja Chawla.

 

20 Länder haben das Abkommen bereits ratifiziert, unter anderem Italien, Griechenland und Spanien.

„Wenn Deutschland nicht zum Schlusslicht bei der Bekämpfung der Gewalt an Frauen werden will, muss jetzt endlich gehandelt werden", so DGB-Chefin Chawla.


Auch die Unternehmen dürften nicht untätig sein: „Auch ohne die Ratifizierung der ILO 190 können Arbeitgebende schon jetzt aktiv werden und die Maßnahmen aus dem Abkommen umsetzen", sagte die DGB-Vorsitzende. Unternehmen sind bereits gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung/Übergriffe am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Das heißt konkret: Sie sollten Beschäftigte sensibilisieren und Betroffene schützen. Etwa mit Awareness-Workshops und einem Bedrohungsmanagement. Beschäftigte, die belästigen, sollten mit Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu rechnen haben.

 

 

Fahnenhissung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

25. November 2022, 13 Uhr

Fahnenmasten vor dem Gewerkschaftshaus Besenbinderhof 60

Es sprechen Tanja Chawla, Vorsitzende DGB Hamburg und eine Vertreterin der Koordinierungsstelle 24/7 der Hamburger Frauenhäuser

 

DGB HH

24.11.2022

 

Medienmitteilung 47/22